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Gerechtigkeit

 

Arbeitsgratifikation und Bedürfnisse im Sozialismus

Ich habe mich bei der Bestimmung der Gerechtigkeit im Kapitalismus auf die Kritik der kostenlosen Aneignung eines Nicht-Äquivalents unter dem Schein des Äquivalenttausches beschränkt. Das ist die Grundlage von allen anderen Missständen, weil es deren Ursachen finanziert. Auf Kriege, Völkermord, Zerstörung einer lebenswerten Umwelt und den Hunger in der Welt einzugehen, würde mein Thema sprengen. Nun könnte man aus der systemimmanenten Ausbeutung der Lohnabhängigen den Schluss ziehen, wir sollten ökonomische Zustände etablieren, in denen der Lohnabhängige den ganzen Ertrag seiner Arbeit sich aneignen kann. Dies war u. a. eine Forderung von Lassalle und ist in das Gothaer Programm der SDAP (spätere SPD) eingegangen im Zusammenhang mit der Forderung nach „gerechter Verteilung des Arbeitsertrages“ in einer genossenschaftlichen Produktion, also im Sozialismus. Neben der ungenauen Verwendung ökonomischer Begriffe kritisiert Marx, dass das „genossenschaftliche Gesamtprodukt“ auch im Sozialismus/Kommunismus nicht unverkürzt auf die Arbeitenden verteilt werden kann. Denn von dem „Gesamtprodukt“ ist abzuziehen:
   „Erstens: Deckung zum Ersatz der verbrauchten Produktionsmittel.
   Zweitens: zusätzlicher Teil für Ausdehnung der Produktion.
   Drittens: Reserve- und Assekuranzfonds gegen Mißfälle, Störungen durch Naturereignisse etc.
   Diese Abzüge vom ‚unverkürzten Arbeitsertrag‘ sind eine ökonomische Notwendigkeit, und ihre Größe ist zu bestimmen nach vorhandenen Mitteln und Kräften, zum Teil durch Wahrscheinlichkeitsrechnung, aber sie sind in keiner Weise aus der Gerechtigkeit kalkulierbar.
   Bleibt der andere Teil des Gesamtprodukts, bestimmt, als Konsumtionsmittel zu dienen.
   Bevor es zur individuellen Teilung kommt, geht hiervon wieder ab:
   Erstens: die allgemeinen, nicht direkt zur Produktion gehörigen Verwaltungskosten. (…)
   Zweitens: was zur gemeinschaftlichen Befriedigung von Bedürfnissen bestimmt ist, wie Schulen, Gesundheitsvorrichtungen etc.
   Dieser Teil wächst von vornherein bedeutend im Vergleich zur jetzigen Gesellschaft und nimmt im selben Maß zu, wie die neue Gesellschaft sich entwickelt.
   Drittens: Fonds für Arbeitsunfähige etc., kurz, für, was heute zur sog. offiziellen Armenpflege gehört.
   Erst jetzt kommen wir zu der ‚Verteilung‘, die das Programm, unter Lassalleschen Einfluß, bornierterweise allein ins Auge faßt, nämlich an den Teil der Konsumtionsmittel, der unter die individuellen Produzenten der Genossenschaft verteilt wird.“
(Marx: Kritik des Gothaer Programms, S. 19)
Auch die Forderung, in einer sozialistischen Gesellschaft müssten die Arbeitenden für gleiche Arbeitszeit gleiche Anteile an Konsumgütern (bzw. den Anspruch darauf) bekommen, wird von Marx kritisiert. Denn das „gleiche Recht ist hier … immer noch – dem Prinzip nach – das bürgerliche Recht“ (a. a. O., S. 20).
„die Gleichheit besteht darin, daß an gleichem Maßstab, der Arbeit, gemessen wird. Der eine ist aber physisch oder geistig dem andern überlegen, liefert also in derselben Zeit mehr Arbeit oder kann während mehr Zeit arbeiten; und die Arbeit, um als Maß zu dienen, muß der Ausdehnung oder der Intensität nach bestimmt werden, sonst hörte sie auf, Maßstab zu sein. Dies gleiche Recht ist ungleiches Recht für ungleiche Arbeit. Es erkennt keine Klassenunterschiede an, weil jeder nur Arbeiter ist wie der andre; aber es erkennt stillschweigend die ungleiche individuelle Begabung und daher Leistungsfähigkeit der Arbeiter als natürliche Privilegien an. Es ist daher ein Recht der Ungleichheit, seinem Inhalt nach, wie alles Recht. Das Recht kann seiner Natur nach nur in Anwendung von gleichem Maßstab bestehn; aber die ungleichen Individuen (und sie wären nicht verschiedne Individuen, wenn sie nicht ungleich wären) sind nur an gleichem Maßstab meßbar, soweit man sie unter einen gleichen Gesichtspunkt bringt, sie nur von einer bestimmten Seite faßt, z. B. im gegebenen Fall sie nur als Arbeiter betrachtet und weiter nichts ihn ihnen sieht, von allem andern absieht. Ferner: Ein Arbeiter ist verheiratet, der andre nicht; einer hat mehr Kinder als der andre etc. etc. Bei gleicher Arbeitsleistung und daher gleichem Anteil an dem gesellschaftlichen Konsumtionsfonds erhält also der eine faktisch mehr als der andre, ist der eine reicher als der andre etc. Um alle diese Mißstände zu vermeiden, müßte das Recht, statt gleich, vielmehr ungleich sein.“ (A. a. O., S. 20 f.)
Deshalb sollte das Ziel einer sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaft sein, die Arbeit nicht mehr am gleichen Maßstab zu messen, sondern die Solidarität als Prinzip zugrunde zu legen, nach der jeder bereit ist, mehr zu geben als er für sich zurückverlangt. Solidarität ist aber nur als freiwillige denkbar, das setzt voraus, dass die Verteilung auf die verschiedenen Fonds (siehe oben) nicht durch ein Politbüro und eine Zentrale Planungskommission vorgegeben wird, sondern der demokratischen Entscheidung aller Mitglieder der Gesellschaft untersteht. Dann kann man sagen:
   „In einer höheren Phase der kommunistischen Gesellschaft, nachdem die knechtende Unterordnung der Individuen unter die Teilung der Arbeit, damit auch der Gegensatz geistiger und körperlicher Arbeit verschwunden ist; nachdem die Arbeit nicht nur Mittel zum Leben, sondern selbst das erste Lebensbedürfnis geworden; nachdem mit der allseitigen Entwicklung der Individuen auch ihre Produktivkräfte gewachsen und alle Springquellen des  genossenschaftlichen Reichtums voller fließen – erst dann kann der enge bürgerliche Rechtshorizont ganz überschritten werden und die Gesellschaft auf ihre Fahne schreiben: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen!“ (A. a. O., S. 21)
Gerechtigkeit wie überhaupt Rechtsverhältnisse entspringen nach Marx aus den ökonomischen Verhältnissen. Die Versprechen der bürgerlichen Welt nach Freiheit und Gleichheit aller Personen haben aber bei Kant konsequent logisch zu Ende gedacht zu einem Begriff der Gerechtigkeit geführt, der sich zwar an den tatsächlichen Verhältnissen blamiert, zusammen mit den von Marx antizipierten ökonomischen Möglichkeiten aber zu einer konkreten Utopie geworden ist. Wenn Marx von der „allseitigen Entwicklung der Individuen“  spricht, Solidarität zum Grundprinzip der zukünftigen Gesellschaft erklärt, dann stimmt seine konkrete Utopie durchaus mit der moralischen Bestimmung Kants überein. Nichtsdestotrotz ist die moralische Seite seiner sozialistischen Utopie unterbelichtet. Gewiss, aus dem Begriff der Gerechtigkeit bei Kant folgt direkt keine konkrete ökonomische oder politische Forderung, sie ist jedoch die conditio sine qua non, ohne die kein Sozialismus denkbar ist.
Der Mensch darf nie zum bloßen Mittel werden, sondern muss immer auch als Zweck an sich selbst behandelt werden. Die ökonomischen Bedingungen dafür, den Kapitalismus abzuschaffen, hat Marx aufgewiesen. Der theoretische Grund für die Selbstzweckhaftigkeit des Menschen ist das Recht der Menschheit in unserer eigenen Person, wir sind vernunftbegabte Lebewesen mit der Fähigkeit, uns eigene Zwecke zu setzen. Das setzt die Freiheit der Individuen voraus, „sofern sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemein Gesetz zusammen bestehen kann“ (Kant: MS, S. 345). Insofern kann auch im Sozialismus nicht auf dieses Recht verzichtet werden. Wenn von Marx kritisiert wird, dass die Menschen im Kapitalismus tendenziell alle zum bloßen Mittel der Kapitalakkumulation gemacht werden, dann ist Sozialismus moralisch dadurch definiert, dass die Menschen dort Selbstzweck sein sollen.
„So erscheint die alte Anschauung, wo der Mensch, in welcher bornierten nationalen, religiösen, politischen Bestimmung auch immer als Zweck der Produktion erscheint, sehr erhaben zu sein gegen die moderne Welt, wo die Produktion als Zweck des Menschen und der Reichtum als Zweck der Produktion erscheint. In fact aber, wenn die bornierte bürgerliche Form abgestreift wird, was ist der Reichtum anders, als die im universellen Austausch erzeugte Universalität der Bedürfnisse, Fähigkeiten, Genüsse, Produktivkräfte etc. der Individuen? Die volle Entwicklung der menschlichen Herrschaft über die Naturkräfte, die der sog. Natur sowohl wie seiner eignen Natur? Das absolute Herausarbeiten seiner schöpferischen Anlagen, ohne andre Voraussetzungen als die vorhergegangne historische Entwicklung, die diese Totalität der Entwicklung, d. h. der Entwicklung aller menschlichen Kräfte als solcher, nicht gemessen an einem vorhergehenden Maßstab, zum Selbstzweck macht?“ (Marx: Grundrisse, MEW 42, S. 395 f., Hervorhebung von mir.)
Es versteht sich von selbst, dass die Individuen ihren Fähigkeiten und Talenten gemäß sich entwickeln, die Totalität der Entwicklung kann sich naturgemäß nur auf die Gesellschaft als Ganze beziehen. Diese Entwicklung identifiziert Marx mit der Selbstzweckhaftigkeit der Individuen, die aber nur möglich ist ohne die „bornierte bürgerliche Form“. Und an anderer Stelle sagt Marx über den Reichtum im Sozialismus: „der wirkliche Reichtum ist die entwickelte Produktivkraft aller Individuen. Es ist dann keineswegs mehr die Arbeitszeit, sondern die disposable time (freie Zeit, Muße, BG) das Maß des Reichtums.“ (A. a. O., S. 604) Hier schließt sich der Kreis zu Aristoteles, was für ihn nur das Privileg weniger war, die Muße zur Ausbildung der Anlagen, soll nach Marx für alle Menschen möglich sein – und sie kann es sein durch die Reduktion der Arbeitszeit und die automatische Produktion.
Erst in einem solchen Sozialismus, wie er hier skizziert wurde, können Gerechtigkeit und soziale Wirklichkeit koinzidieren, kann der philosophische Begriff der Gerechtigkeit verwirklicht werden und die soziale Wirklichkeit ihren vernünftigen Prinzipien entsprechen.

Überlegungen zur Moral und Politik im Sozialismus

Sozialismus beruht auf dem Gemeineigentum an Produktionsmitteln und einer Planwirtschaft, die sich an den Bedürfnissen der Menschen ausrichtet. Der Zusammenhalt der Menschen im Sozialismus wird weder durch einen Markt konstituiert noch durch eine Moral an sich autarker Bürger, sondern durch Vernunft. Diese setzt die dianoetischen Tugenden bei den Mitgliedern des „Vereins freier Menschen“ (Marx: Kapital I, S. 92) voraus, aus denen dann auch die ethischen Tugenden folgen. Welche ethischen Tugenden benötigt werden, entscheidet der Stand der Produktivkräfte und die allgemeine Entwicklung der Gesellschaft. Es wird aber die Solidarität untereinander, bei Aristoteles „Großzügigkeit“, bei Kant „Wohlhandeln“ genannt, eine entscheidende Rolle spielen, d. h. für die Gemeinschaft mehr zu geben, als man von ihr zurückerhält und zurückerwartet. Voraussetzung einer solchen solidarischen Gemeinschaft ist die durchgehende Freiwilligkeit, denn eine erzwungene Solidarität ist keine, sondern bloß Gehorsam, bloße Staatsraison, eine aufgezwungene Tugend ist keine Tugend, sondern Verdinglichung. Entsprechend muss gelten, dass jeder sich selbst gehört innerhalb der Schranken der Moral, also immer auch als Selbstzweck durch sich selbst und durch die anderen zu behandeln ist. Im Politischen setzt dies voraus, dass er nur solchen Gesetzen unterstehen kann, die er sich selbst mit seinesgleichen gegeben hat. Das macht seine Würde aus, keinem Gesetz folgen zu müssen, das er sich nicht selbst kraft seiner Vernunft gegeben hat oder sich doch hätte geben können. Da die Vernunft es nur mit allgemeinen Prinzipien zu tun hat, ist ihre Anwendung im Konkreten immer auf die Situation und deshalb auf die Erfahrung und die Bedürfnisse der freien Individuen angewiesen. Die Freiheit im Sozialismus realisiert sich nicht nur in einem abstrakten Universum von Gedanken oder gar in Konkurrenz untereinander, sondern in der solidarischen Auseinandersetzung mit den anderen Individuen der Gemeinschaft der freien Menschen.
Dabei muss durch Pro und Kontra der avancierte Stand der Vernunft angestrebt werden. Jede Art von Propaganda, die den freien Menschen zum bloßen Mittel macht, hat zu unterbleiben. Allein Einsicht durch Abwägen der Argumente kann das Ziel der politischen Diskussion sein. Ist der Gegenstand der Diskussion zu komplex, als dass alle Einzelnen ihn vernünftig diskutieren könnten, dann sollen unterschiedliche theoretische Positionen vorgetragen werden, über deren Verwirklichung letztlich die Bürger oder ihre Repräsentanten entscheiden. Dazu ist nötig: Meinungs-, Presse- und Medienfreiheit muss größer sein als in den liberalsten bürgerlichen Demokratien (so schon Rosa Luxemburg).
Soweit die „Verwaltung der Sachen‘“, welche die Herrschaft von Menschen über Menschen abgelöst hat, noch eine funktionale Hierarchie erfordert, so soll diese möglichst abgekoppelt sein von besonderen Gratifikationen, also keine neue soziale Hierarchie wieder etablieren. Da man alle Grundsätze zu Lippenbekenntnissen machen, sie als Propagandaphrasen missbrauchen oder zur Manipulation an sich unmanipulierbarer Menschen verdrehen kann, sind gesetzliche Kontrollen der Macht- und Entscheidungsträger notwendig. Politische Macht sollte begrenzt sein, periodisch wechseln und auf möglichst viele verteilt werden. Es versteht sich von selbst, dass Entscheidungsträger oder Institutionen auch kontrolliert werden, um Diktatur und Personenkult zu verhindern. Sozialismus ist nur als demokratischer denkbar. (8) Die Frage, ob ein Rätesystem oder ein Repräsentativsystem einer sozialistischen Gesellschaft die politische Form gibt, ist pragmatisch zu entscheiden. Ob politische Macht, die nur durch die Vernunft und die an ihr orientierten Mehrheitsbeschlüsse legitimiert ist, einmal ganz wegfallen kann oder die Möglichkeit der menschlichen Natur, auch zum Schlechten auszuschlagen, weiter wirksam ist, kann letztlich nur die Praxis der Gesellschaft zeigen. Ob die allseitige Entwicklung der Individuen, die nach Marx ihre Selbstzweckhaftigkeit ausmacht, alle Menschen ergreifen wird, ist eine Sache zukünftiger Erfahrung; jeder sollte jedoch dazu die Möglichkeit haben.

Fazit

Der philosophische Begriff der Gerechtigkeit, exemplarisch an den beiden großen Philosophen Aristoteles in der Antike und Kant in der Moderne aufgezeigt, blamiert sich an der sozialen Wirklichkeit. Aristoteles rechtfertigt mit Gründen eine Sklavenhaltergesellschaft und die Ungleichheit der Individuen, selbst wenn er ihnen als Bürger die Gleichheit vor dem Gesetz zugesteht. Die Sklaven allerdings fallen aus seiner Bestimmung der Gerechtigkeit völlig heraus. Dennoch ist Aristoteles der erste, der eine systematische Theorie der Gerechtigkeit aufgestellt hat, deren Bestimmungen wie z. B. „distributive Gerechtigkeit“ oder „Billigkeit“ heute selbstverständlich für die Gerechtigkeitsdiskussion sind.
Kant begründet einen Begriff der Gerechtigkeit, der sich zwar an der sozialen Wirklichkeit der bürgerlichen Gesellschaft blamiert, aber dessen  utopischer Gehalt ist die unerlässliche Bedingung einer zukünftigen Gesellschaft, die einen humanen Fortschritt darstellen will. Die Selbstzweckhaftigkeit der Individuen ist möglich, da die kapitalistische Welt die Produktivkräfte so weit entwickelt hat, dass die Herrschaft des Kapitals abgeschafft werden kann, ohne das Voranschreiten der Menschheit zu behindern. Und die Abschaffung jeglicher Herrschaft ist praktisch notwendig, will die Menschheit nicht an ihren selbsterzeugten entfremdeten Mechanismen zu Grunde gehen. Ohne Aristoteles und Kant sowie der anderen Philosophen, die einen substanziellen Beitrag zur Gerechtigkeitsdiskussion geleistet haben, könnten wir gar nicht bestimmen, wohin die Reise gehen soll. Ob wir die konkrete Utopie einer Gerechtigkeit, wie Marx sie prognostiziert hat, auf Aristoteles und Kant fußend, verwirklichen, hängt von den subjektiven Möglichkeiten, unserer Einsicht und unserem Willen, ab. Die objektive Möglichkeit, Gerechtigkeit zu verwirklichen, ist vorhanden.

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Letzte Aktualisierung:  02.10.2014

                                                                       
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